Urteil: Hausratversicherer muss auch bei Rußschäden durch anbrennendes Essen zahlen
Ein Hausratversicherer lehnt die Zahlung von Hausratschäden, die durch Ruß und Rauch entstanden sind, ab. Der Grund: Die Schäden seien durch angebranntes Essen verursacht worden, und das sei nicht versichert. Dieses Argument ließ ...