Urteil zu GmbH-Geschäftsführern: Zahlungen bei Insolvenz deckt die VSH nicht ab

Für alle Zahlungen, die GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt einer Insolvenz oder der festgestellten Überschuldung eines Unternehmens getätigt werden, muss die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) des Geschäft ...

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