Vermittler müssen sich erst ab 2018 weiterbilden

Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht tritt auch die regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung in Kraft. Versicherungsvermittler müssen sich demnach ab dem 23. Februar 2018 mindestens 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr weiterbilden.

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