Versicherter Gebäudeschaden ohne unmittelbare Sturmeinwirkung

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil im Streitfall um einen Sturmschaden gefällt. Zu klären war die Frage, ob ein versicherter Gebäudeschaden vorliegt, obwohl keine unmittelbare Sturmeinwirkung gegeben war.

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