Versicherter muss Nachweis für Auslandskrankenbehandlung erbringen
Will ein Reisender die Behandlungskosten von seiner Reiseversicherung ersetzt wissen, muss er alle notwendigen Belege vollständig vorlegen. Das Amtsgericht München entschied durch ein seit dem 04.10.2017 rechtskräftiges Urteil.