Versicherungen: Angekündigter Vertragsbruch ist keine Kündigung
Unternehmer sollten Vorsicht walten lassen, wenn Sie in eine Erklärung des Vertreters eine Kündigung hineinlesen, um damit die Zahlung des Ausgleichs zu vermeiden. Damit befasste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München.