Versicherungsmakler schaffen Lobbyparagraphen

Die Buchstabenliste von §34 Gewerbeordnung wird immer länger. Sie reicht bereits von §34a bis zu §34j. Bisher wurde vom Gesetzgeber aber wenigstens die Reihenfolge des Alphabets eingehalten. Nun soll von dieser Reihenfolge abgewichen werden: Eingefüh ...

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