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06.09.2006 - dvb-Presseservice

Versorgungslücke präzise ermitteln

Bevor man eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließt, sollte die mögliche Versorgungslücke ermittelt werden. Zu diesem Zweck stellt man das derzeitige Netto-Einkommen den Einnahmen im Falle einer Erwerbsminderung gegenüber. Die Differenz ist dann die Versorgungslücke, die man tunlichst durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung schließen sollte.

Und eben jene Versorgungslücke, ausgedrückt in Euro je Monat, ist der Betrag, der durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung tunlichst abgedeckt werden sollte. Immer unter der Voraussetzung, dass man seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchte.

Wichtig: Im Gegensatz zu gesetzlichen Versorgungsleistungen beruht eine private Berufsunfähigkeits-Police nicht auf dem so genannten Umlage-, sondern dem Kapital-Deckungsverfahren. Dies bedeutet: Die Höhe des Beitrags und die später gegebenenfalls zu zahlenden Leistungen werden nach dem individuellen Risiko des Versicherungsnehmers kalkuliert. Deshalb haben Einfluss auf Beitragshöhe und Rentenleistungen folgende Kriterien:

• das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss

• sein aktueller Gesundheitszustand sowie die „Krankengeschichte“

• das Geschlecht des Versicherungsnehmers

• der Beruf des Versicherungsnehmers

Statistisch gesehen werden Frauen häufiger berufsunfähig als Männer. Deshalb muss eine Frau – unterstellt, sie vereinbart die gleiche Rentenleistung wie ein Mann – mehr Beitrag zahlen. Zudem ordnen die Versicherer ihre BU-Kunden in bestimmte Berufsgruppen ein. Faustformel: Arbeitnehmer in „gefährlichen“ Berufen zahlen höhere Beiträge als etwa „Schreibtischtäter“. So kostet eine private Berufsunfähigkeits-Police beispielsweise einen kaufmännischen Angestellten deutlich weniger Monatsbeitrag als einen Dachdecker-Gesellen.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
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