Vorsicht Glatteis

8.1.2013 – Wer bei einem erkennbar vereisten Weg nicht eine in unmittelbarer Nähe befindliche Ausweichroute wählt, hat selbst dann keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn die Hauptroute nicht gestreut beziehungswe ...

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