Vorsicht Rutschgefahr!

1.11.2012 – Wer im Winter auf einem erkennbar nicht beziehungsweise nur unzureichend gestreuten Weg eines Privatgrundstücks stürzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegenüber dem Grundstücksbesitzer. Das gilt ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen