Vorzeitiger Rentenbezug ohne Abschlag: Mit Ausgleichszahlungen die Steuerlast mindern
Wer früher in Rente geht, muss bei der gesetzlichen Rente Abschläge in Kauf nehmen. Um das zu vermeiden, bietet die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten.