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24.02.2006 - dvb-Presseservice

WÜBA: Versicherungsschutz für Aussteller von Gebäudeenergiepässen

Ab 2006 müssen Eigentümer von Immobilien bei der Errichtung, dem Verkauf bzw. einer Neuvermietung der Wohnung oder des Gebäudes einen Energiepass vorlegen. Ausstellen dürfen diesen Energiepass alle Dienstleister, die den Voraussetzungen der noch in den nächsten Monaten zu verabschiedenden Energieeinspar-Verordnung entsprechen. Bis dahin genügt die Zulassung bzw. Registrierung durch die Deutsche Energie-Agentur DENA.

Die WÜBA bietet als einer der ersten Versicherer nun im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für das Baunebengewerbe Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aufgrund von Vermögensschäden aus der Erstellung von Gebäudeenergiepässen. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 EUR.
 

 



Pressesprecherin / Abteilung Kommunikation
Frau Susanne Widow-Crecelius
Tel.: 07131/186-593
Fax: 07131/186-483
E-Mail: Susanne.Widow-Crecelius@wueba.de

Wuerttembergische und Badische Versicherungs-Aktiengesellschaft (WÜBA)
Karlstr. 68-72
74076 74076 Heilbronn
Deutschland
http://www.wueba.de