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18.05.2006 - dvb-Presseservice

WWK VorruhestandsModell bietet maximale Flexibilität

Arbeitszeitmodell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Gewinn

Umfragen zufolge wollen die meisten Arbeitnehmer in vorzeitigen Ruhestand gehen. Den rüstigen Vorruheständlern drohen jedoch empfindliche Abschläge bei der aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Altersrente; die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ist ebenfalls wahrscheinlich. Die Bildung zusätzlicher Finanzierungsmittel ist daher zwingend notwendig, um den vorzeitigen Ruhestand auch genießen zu können. Ein adäquates Finanzierungsinstrument hierfür ist das WWK VorruhestandsModell. 

Das WWK VorruhestandsModell, das auf dem Einsatz von Zeitwertkonten beruht, eröffnet auch den Unternehmen größere Planungsspielräume: Sie können die Personalkapazitäten flexibel an die aktuellen Markt- und Kundenerfordernisse anpassen. 

Und so funktioniert’s:

Entstehungsseite

Das Arbeitszeitguthaben des WWK VorruhestandsModells kann sich aus Entgeltbestandteilen wie Monatsentgelt oder Sonderzahlungen zusammensetzen, aber auch aus Arbeitszeitbestandteilen wie Überstunden oder Urlaubstagen. Voraussetzung für die Einbringung monetärer Bestandteile ist lediglich die Führung des Guthabens in Geldeinheiten. Aus einem Arbeitszeitguthaben wird so ein Arbeitszeitwertguthaben. 

Verwendungsseite

Ebenso vielschichtig wie die Dotierungsmöglichkeiten sind die Gestaltungsfreiheiten auf der Verwendungsseite. Der Arbeitnehmer kann die Freistellungsphase an das Ende seines Arbeitslebens verschieben, um mit seinem Arbeitszeitwertguthaben den vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren. Er kann jedoch auch während des Arbeitslebens längere Freistellungsphasen (sog. Sabbaticals) realisieren und diese für ausgedehnte Reisen, Weiterbildungsmaßnahmen oder Kinderbetreuung nutzen.  

Welche Zeit- und Entgeltbestandteile im Einzelnen in das Arbeitszeitwertguthaben eingebracht werden können und welche Verwendungsmöglichkeiten dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers. Arbeitsrechtliche und eventuell tarifliche Vorschriften sind jedoch zwingend einzuhalten.  

Steuer- und sozialversicherungsfreies Ansparen für den Arbeitnehmer

Arbeitszeitguthaben werden nachgelagert besteuert. Die Umwandlung von Zeit- oder Entgeltbestandteilen in Arbeitszeitwertguthaben ist somit steuerfrei. Erst bei deren Verwendung erfolgt eine Besteuerung der als „Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit“ definierten Entnahmen aus dem Wertguthaben (§ 19 EStG). Auch die Sozialversicherungsbeiträge folgen im Normalfall dem nachgelagerten Prinzip.  

Maximale Flexibilität bei höchstmöglicher Sicherheit

Beim WWK VorruhestandsModell werden die umgewandelten Entgelte, zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, in Investmentfonds investiert. Zur Auswahl steht ein Fondsspektrum von derzeit ca. 5.500 Publikumsfonds von mehr als 200 Fondsgesellschaften. Hier ist der Arbeitgeber frei in der Wahl der Anlage. Die Fondsanlage muss jedoch keinesfalls statisch erfolgen. Ein besonderes Highlight im WWK VorruhestandsModell ist gerade die im Rahmen des so genannten Lebenszyklusmodells altersabhängige Investition der Beiträge in Fonds mit verschiedenen Risikoabstufungen. Es handelt sich dabei um eine automatische, altersabhängige Umschichtung des Arbeitszeitwertguthabens in Fonds mit abnehmendem Aktienanteil. Das Lebenszyklusmodell empfiehlt sich vor allem bei Zeitwertkontenmodellen, die ausschließlich die Verwendung der Wertguthaben zur Finanzierung des Vorruhestands vorsehen.  

Gerade in Zeiten steigender Unternehmensinsolvenzen kommt der Frage nach Insolvenzsicherheit eine besondere Bedeutung zu. Auch hier können Zeitwertkonten punkten, denn der Arbeitgeber hat neben seiner Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen  (§ 6 EStG) die ebenfalls gesetzlich verankerte Pflicht, die Langzeitkonten gegen Insolvenz zu sichern (§ 7d SGB IV). Um diese Sicherheit zu gewährleisten, wird für jeden einzelnen Mitarbeiter ein eigenes Zeitwertkonto geführt. Diese so genannte segmentierte Kontenführung ist die notwendige Basis für die Durchführung einer Einzelverpfändung, welche den vom Gesetzgeber geforderten Insolvenzschutz wirksam darstellt. 

Die WWK führt das WWK VorruhestandsModell in Kooperation mit der European Bank for Fund Services (ebase) ein. Das zur Commerzbank-Gruppe gehörende Unternehmen übernimmt dabei die Einrichtung der „Zeitwertkonten“ inkl. Insolvenzsicherung und Administration der Wertguthaben. ebase zählt zu den am Markt bereits etablierten Anbietern von Zeitwertkonten.



N.N.
Frau Ursula Schwarz
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