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04.09.2006 - dvb-Presseservice

Waisenrente und Kindergeld bei der ALG II-Berechnung

Wenn minderjährige Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von Hartz IV gehören und Kindergeld oder Waisenrente erhalten, darf dieses Geld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht dem Einkommen der Eltern zugerechnet werden, wenn der Lebensunterhalt nicht durch andere Unterhaltszahlungen oder sonstiges Vermögen gedeckt werde. So hat das Sozialgericht Detmold in einem konkreten Fall entschieden. Auch Ausgaben für notwendige Versicherungen wie etwa Haftpflicht oder Hausrat können vom Einkommen, welches beim ALG II-Antrag als Berechnungsgrundlage gilt, abgezogen werden. Allerdings weisen ARAG Experten hier einschränkend darauf hin, dass dies nur für das Einkommen des Antragstellers gelte, nicht für das gesamte Haushaltseinkommen (SG Detmold, AZ: S 4 AS 24/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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