Wann 27 Prozent Gehaltseinbuße nicht zumutbar ist

Auch wenn ein Versicherter nach einer Berufsunfähigkeit in einem neuen Job arbeitet, darf ihn die Versicherung nicht in allen Fällen auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen einstellen. Zumindest nicht bei hohen Gehaltseinbußen.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen