Wann ein handschriftliches Testament als Nachweis der Erbenstellung reicht

Liegen keine konkreten nachvollziehbaren Zweifel an der Erbenstellung vor, ist die Vorlage eines handschriftlichen Testaments als Nachweis bei einer Bank ausreichend. In klaren Erbfolgefällen besteht daher kein schutzwürdiges Interesse der Bank, die ...

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