Druckversion
Anzeige
19.07.2006 - dvb-Presseservice

Wechsel in die PKV sollte schnellstens erfolgen

Gesundheitsreform verunsichert freiwillig Versicherte

Die „Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006“ sollen bislang freiwillig versicherten Verbrauchern den Wechsel in die Private Krankenversicherung erschweren. So heißt es unter Ziffer 16 (Verhältnis der PKV zur GKV): „Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 nur dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.“ Versicherte, die im nächsten Jahr nach der bisherigen Regelung hätten erstmals wechseln können, müßten dann noch zwei Jahre warten. Wegen des Altersnachteils drohen dann höhere Prämien, bei zwischenzeitlicher Erkrankung könnte der Wechsel in die PKV ganz versagt bleiben.

Freiwillig Versicherte werden durch die Neuregelung unter Zugzwang gesetzt, wenn sie noch nicht seit drei Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben. Der Stichtag 3. Juli sorgt für Verunsicherung und ist nach Ansicht des Düsseldorfer Branchennewsletters 'versicherungstip' rechtlich höchst fragwürdig. Auf Anfrage erklärte die Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), daß sie keine Angaben zu Zeitplänen und Auswirkungen machen könne, solange kein Gesetzentwurf vorliege. Auskunftsfreudiger zeigte sich das Bürgertelefon des Ministeriums, detaillierte Informationen zur gesetzten Frist wurden jedoch auch hier verweigert. Da als Stichtag spätestens der Tag des Gesetzesbeschlusses droht, sollten wechselwillige Bürger umgehend handeln, damit ihre Mitgliedschaft in der PKV vor diesem Termin vollzogen ist. Die Experten gehen davon aus, daß in diesem Falle die jetzt genannte Frist keine Anwendung finden wird. PKVVerträge, die erst später in Kraft treten, könnten jedoch auf Grundlage des dann möglicherweise bereits geltenden Gesetzes rückabgewickelt und die Bürger zurück in die GKV gedrängt werden.

"Die Informationsverweigerung des Ministeriums ist ein Mittel, um Unsicherheit unter freiwillig versicherten Bürgern zu schüren und soll wohl schon vor Inkrafttreten des Gesetzes Wechselwillige vom Weg in die PKV abbringen. Betroffene Verbraucher sollten kurzfristig die Beratungsleistung eines Versicherungsvermittlers ihres Vertrauens in Anspruch nehmen", so der Rat des 'versicherungstip'-Experten Erwin Hausen.



"versicherungstip" - Redaktionsleiter
Herr Erwin Hausen
Tel.: 0211/66 98 190
Fax: 0211/69 12 440
E-Mail: vt@markt-intern.de

markt intern Verlag GmbH
Grafenberger Allee 30
40237 Düsseldorf
Deutschland
www.markt-intern.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wechsel-in-die-PKV-sollte-schnellstens-erfolgen-ps_1844.html