Weihnachtsfeier erst im Januar? Versicherungsschutz besteht trotzdem
Verlegt ein Betrieb seine Weihnachtsfeier aus organisatorischen Gründen in den Januar, sind die teilnehmenden Mitarbeiter trotzdem unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle betrieblichen Gemeinschaftsfeiern zuständig, egal, w ...