Auch der Staatsrechtler und Präsident des Verfassungsgerichts-hofes Berlin Professor Helge Sodan kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungswidrig sind.
Das im September fertig gestellte Rechtsgutachten im Auftrag der DKV Deutsche Krankenversicherung kommt im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen:
- Mitnahme von Alterungsrückstellungen innerhalb der PKV
Der nach heutigem Recht vorgesehene Verbleib der Alterungsrückstellungen
zugunsten des jeweiligen Kollektivs ist Grundlage der Prämienkalkulation und
der Vertragsbeziehung zwischen Versicherer und Versichertem. Eine Mitgabe der
Alterungsrückstellungen aus einem bestehenden Tarif bei einem Wechsel zu einem
anderen Versicherer ist mit höherrangigem Recht unvereinbar. Das heißt, die
Grundrechte der Berufsfreiheit, der Wettbewerbsfreiheit und der Privatautonomie
würden verletzt. Darüber hinaus ist es unzulässig, in die bestehenden Eigentumsrechte
der Versichertenkollektive einzugreifen.
- Mitnahme von Alterungsrückstellungen von der PKV zur GKV
Eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen bei einem
Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist ausgeschlossen.
Neben den oben beschriebenen Verfassungsbrüchen käme hinzu, dass eine solche
Regelung mit den im EU-Vertrag festgelegten Grundwerten der offenen
Marktwirtschaft und der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar wäre. Zudem wäre
dies mit der Vorgabe für PKV-Unternehmen, ihre Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag
dauerhaft zu erfüllen, unvereinbar.
Professor Sodan beurteilt dagegen das Basistarif-Modell des PKV-Verbandes als verfassungskonform. Dabei müssen folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
- Die PKV bietet den Basistarif zusätzlich zu klassischen privaten Krankenversicherungen an.
- Die Prämien werden nicht auf Obergrenzen limitiert.
Zu dem Gutachten sagte DKV-Chef Günter Dibbern: „Ich erwarte von der Bundesregierung einen Reformvorschlag, der sich im Rahmen der deutschen Verfassung und des europäischen Rechts bewegt. Das Gutachten von Professor Sodan zeigt den Gesundheitspolitikern Grenzen und Möglichkeiten aus Verfassungssicht auf. Mit dem PKV-Basistarif-Modell aus dem Jahr 2004 sind wir bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gegangen.“
Herr Christian Heinrich
Tel.: 02 21/5 78 42 00
Fax: 02 21/5 78 47 05
E-Mail: presse@dkv.com
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Aachener Straße 300
50933 Köln
Deutschland
www.dkv.com