Wendemanöver mit fatalen Folgen

Wenn die gewählte Fahrtstrecke vom Arbeitsplatz nach Hause den kürzesten Weg um 50 Prozent übersteigt und entsprechend länger dauert, wird dies nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Rein subjektive Präferenzen reichen als Grun ...

VersicherungsJournal aufrufen

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