Weniger Millionenschäden durch “falsche Fuffziger”
29.01.2018 – “Wer falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”, heißt es im Strafgesetzbuch. In Deutschland scheint die Strafandrohung zu wirken: Laut Europäisch ...