Weniger Millionenschäden durch “falsche Fuffziger”

29.01.2018 – “Wer falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”, heißt es im Strafgesetzbuch. In Deutschland scheint die Strafandrohung zu wirken: Laut Europäisch ...

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