Wer sich aufs Eis begibt

Gemeinden sind im Winter innerhalb geschlossener Ortschaften nur dazu verpflichtet, verkehrswichtige Straßen zu streuen. Der Umfang der Räum- und Streupflicht hat sich dabei an den Bedürfnissen des fließenden Verkehrs und nicht an dem von Fußgängern ...

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