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17.08.2006 - dvb-Presseservice

Wer tritt bei vorzeitiger Geburt ein?

In der Schwangerschaft Vorkehrungen vor der Reise treffen

Grundsätzlich sollten alle Urlaubsreisenden eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Für Schwangere allerdings, ist bei einem Standard-Angebot Vorsicht geboten. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. BdV-Geschäftführerin Lilo Blunck erklärt: „Die Versicherungsbedingungen regeln sehr unterschiedlich, welche Behandlungskosten für eine Schwangere übernommen werden, wenn es zu einer Früh- oder Fehlgeburt auf Reisen kommt. Die meisten Gesellschaften zahlen lediglich bei akut auftretenden Komplikationen. Auch bei den Behandlungskosten für ein neugeborenes Kind gibt es Versicherer, die für die neuen Erdenbürger keine Kosten übernehmen." Der BdV empfiehlt werdenden Müttern dringend, sich vor Reiseantritt von der Versicherung schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie die Kosten im Falle eines Falles übernimmt.



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten (BdV)
Rönkrei 28
22399 Hamburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wer-tritt-bei-vorzeitiger-Geburt-ein-ps_2118.html