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28.09.2006 - dvb-Presseservice

Wettbewerbsvorteil durch effiziente Beratungsdokumentation

(Berlin, 27.09.2006) Durch die Dokumentation wird die Beratungsleistung eines Maklers transportier- und vergleichbar � und der Wettbewerbsdruck steigt. So eine der interes-santen Thesen, die im Rahmen der Präsentation unterschiedlicher Softwarelösungen auf der Veranstaltungsreihe des Arbeitskreises �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� dis-kutiert wurden.

Mit Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie kommt die Pflicht zur Beratungsdokumentation. Und mit der Beratungsdokumentation � die dem Kunden im Regelfall nach dem Beratungsgespräch, aber noch vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden soll � steigt der Wettbewerbsdruck. Denn durch das Beratungsprotokoll wird die Beratungsleistung des Maklers transportier- und vergleichbar.

Für Makler wird es damit noch wichtiger, bedarfsgerecht und qualitätsorientiert zu beraten. Das minimiert nicht nur das eigene Haftungsrisiko, sondern führt auch zu hoher Kundenzufriedenheit und Bestandssicherung.

Um eine Balance zwischen kundenorientierter Beratung und Wirtschaftlichkeit herzustellen, hilft der Einsatz einer passenden Softwarelösung zur Beratungsdokumentation, von denen der Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� auf seiner gut besuchten Veranstaltungsreihe in fünf deutschen Städten einige vorstellte.

Den Teilnehmern der Roadshow bot sich die einmalige Chance, sich über die Softwarelösungen verschiedener Hersteller im Rahmen einer einzigen Veranstaltung zu informieren. Der Zeitaufwand für eine lange Suche nach einer möglichen Lösung im eigenen Unterunternehmen konnte hiermit für die Makler auf ein Minimum reduziert werden. Dass Interesse und Bedarf an neuen Lösungen besteht, zeigt die zahlreiche Beteiligung und positive Resonanz der Teilnehmer.

Der Makler arbeitet mit unterschiedlichen Softwarelösungen, wie beispielsweise Analyse-, Vergleichs- oder Bestandsführungsprogrammen, die letztendlich die dort erzielten Ergebnisse in das Beratungsprotokoll übergeben müssen. Die Präsentationen der Hersteller zeigte, dass es ein ausschließliches Dokumentationsprogramm für den Makler nicht geben kann. Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises: �Jedes Softwareunternehmen ist gefordert, eine entsprechende Lösung für den Makler im Rahmen seiner Software anzubieten und gleichzeitig entsprechende Schnittstellen zu anderen Programmen zur Verfügung zu stellen. Das gilt insbesondere für die Verbindungen zu Maklerverwaltungsprogrammen, damit der Makler die Dokumentation zentral ablegen kann. Leider fehlt es hier noch weitgehend an Schnittstellen.�

Die oft gestellte Frage der Teilnehmer in der anschließenden Diskussion, �Sind die Formulierungen in den Beratungsprotokollen der Softwarelösungen rechtssicher?� beantwortete Friedel Rohde mit einem �hoffentlich�. Da der Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� von Prof. Schirmer, Prof. Schwintowski und auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) unterstützt bzw. begleitet wird, hofft der Arbeitskreis, die Rechtsprechung wird den gemeinsam erarbeiteten Vorlagen weitestgehend folgen. Wasserdichte Formulierungen kann es jedoch erst geben, nachdem Auslegungen durch die Judikative erfolgen und erste Urteile gesprochen werden.

Der Arbeitskreis ist auch auf der Deckungskonzeptmesse (DKM) am 25./26. Oktober 2006 in Dortmund vertreten und wird dort weitere Softwareunternehmen präsentieren (interessierte Softwareunternehmen wenden sich bitte an den Arbeitskreis). Makler sollten diese Chance nutzen, um sich über die Angebote am Markt umfassend zu informieren.

Die Vorträge der Veranstaltungsreihe können auf der Internetseite des Arbeitskreises herunter geladen werden: www.vermittlerprotokoll.de (Menüpunkt Veranstaltungen).



Projektkoordinator
Herr Friedel Rohde
E-Mail: Friedel.Rohde@deutsche-versicherungsboerse.de

Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Bundesallee 81
12161 Berlin
Deutschland
www.vermittlerprotokoll.de

Berufsverbände und Servicegesellschaften BVK, Charta, germanBroker.net AG, ivm, Verband der Fairsicherungsmakler und VVV haben sich im Arbeitskreis �EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation� zusammengeschlossen. Dieser verfolgt das Ziel, die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht im Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie für den Versicherungsmakler praktikabel umzusetzen. Er entwickelt praxisnahe und kosteneffiziente Lösungen für das Beratungsprotokoll. Auf dieser Grundlage erstellt der Arbeitskreis auch Risikoanalysevorlagen für den Makler als Hilfestellungen. Daran ist auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen beteiligt. Eine weitere Herausforderung an den Arbeitskreis liegt nun in der Umsetzung der Arbeitsergebnisse an den Workflow des Versicherungsmaklers, denn die Dokumentation soll möglichst reibungslos an die Arbeitsabläufe im Maklerbüro angepasst werden. Dazu werden Gespräche mit Softwareunternehmen geführt.

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Wettbewerbsvorteil-durch-effiziente-Beratungsdokumentation-ps_2461.html