Widerspruch - Lebensversicherung muss bei Fondspolice das Verlustrisiko tragen

Lebensversicherer müssen bei einem Widerspruch einer fondsgebundenen Lebensversicherung das Risiko von Fondsverlusten tragen. Betroffen sind Abschlüsse nach dem Policenmodell und dessen oft unzureichenden Widerrufsbelehrungen. Das hat das Oberlandesg ...

Versicherungsbote aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen