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02.01.2006 - dvb-Presseservice

Wintersportgeräte leihen bietet Vorteile

Alle Jahre wieder bieten die Hersteller von Wintersportgeräten neue technische Entwicklungen an. Wer auf der Piste von den Möglichkeiten, die diese Neuentwicklungen bieten, profitieren möchte, muss also immer wieder tief in die Tasche greifen – oder sich das entsprechende Sportgerät leihen. Entsprechende Angebote gibt es überall in den Wintersportgebieten. Das Ausleihen vor Ort hat auch den Vorteil, dass die sperrigen Skier nicht transportiert werden müssen. Und Lagerraum in Keller oder auf dem Dachboden wird auch nicht benötigt.

Was ist aber, wenn die geliehenen Skier bei einem Sturz zu Bruch gehen oder während einer Pause gestohlen werden? In so einem Fall sind sie nach Auskunft der Volksfürsorge im Rahmen einer Wintersport-Geräteversicherung genauso geschützt wie eigene Skier. Bei Leihskiern ist es im Schadenfall wichtig, dass der Nachweis über einen Vertrag mit einem gewerblichen Vermieter (Sportfachgeschäft, Skischule o.ä.) geführt wird. Das gilt auch für andere Wintersportgeräte wir Skibob, Rodelschlitten oder Schlittschuhe.



Volksfürsorge Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Wolfgang Otte
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