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18.10.2006 - dvb-Presseservice

Zeitwertkonten – Umsetzung für den Mittelstand / www.zeit-wird-geld.de

Flexible Finanz- und Vorsorgelösungen für ungewisse Zeiten – danach suchen Arbeitgeber, Arbeitnehmer aber auch Finanzdienstleister immer häufiger. Nicht zuletzt aufgrund der Unsicherheiten am Arbeitsmarkt, der komplizierten Gesetzeslage und dem zu erwarteten Einschnitt in die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersversorgung sind Betroffene aus allen Bereichen auf der Suche nach zukunftsfähigen Versorgungs- und Absicherungsstrategien, um bestimmte Lebensphasen ausgewogen und verantwortungsvoll finanziell planen zu können.

Vielfach stehen heute Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer vor der Situation, dass vielfach eingeschlagene Versorgungsstrategien im Bereich der Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr das hergeben, was die Finanz- und Versicherungswirtschaft diesbezüglich angepriesen und den genannten Personengruppen vermittelt hat.
So ist es bis dato der angenehme Effekt für Arbeitnehmer, im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-West 2006: € 63.000 / BBG-Ost 2006: € 52.800) lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in einem versicherungsförmigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, z.B. in Form einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse, anzusparen.
Diese Sozialabgabenfreiheit wird aller Voraussicht nach mit Beginn des Jahres 2009 entfallen, wie man den aktuellen Äußerungen aus Kreisen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen kann (http://www.handelsblatt-bav.de/rueckblick06/presse/BAV_bericht.pdf).

Somit kann sich dann spätestens zu diesem Zeitpunkt für den betroffenen Personenkreis herausstellen, dass der einst konzipierte und ausgewählte Weg zur betrieblichen Altersversorgung nun durch den Wegfall der Sozialabgabenfreiheit vielfach nicht mehr der maßgeschneiderte Lösungsweg ist.

Denn gerade für die Bezieher von Einkommen unter der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze macht die Sozialabgabenfreiheit einen erheblichen Spar- und Renditeeffekt aus, der nun ab dem Jahre 2009 über diese Vorsorgeform nicht mehr existieren könnte.

Hinzugefügt werden muss hier noch, dass der hier genannte versorgungsberechtigte Personenkreis zudem in der Auszahlungsphase noch von einer kompletten Abgabe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge getroffen wird, so dass dann ab dem Jahre 2009 eine „Doppel-Verbeitragung“ enstehen kann.

Leicht kann es hierdurch passieren, dass den Betroffenen neue Versorgungslücken in späteren Zeiten enstehen, so dass es zwingend notwendig erscheint, eine Neujustierung der aktuellen Versorgungssituation vorzunehmen und gegebenfalls nach alternativen sowie flexiblen Versorgungslösungen Ausschau zu halten.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 6. April 1998 („Flexi-Gesetz“) die Möglichkeit geschaffen, eine Antwort auf diese Herausforderungen zu finden. Mit der Einführung daraus resultierender Zeitwertkonten ergeben sich seitdem für weite Arbeitnehmer- und Beschäftigungskreise bahnbrechende neue Möglichkeiten zur Planung der individuellen Versorgung.

Gemäß den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ist es für Arbeitnehmer möglich, beliebige Gehaltsbestandteile in frei festzulegender Höhe steuer- und sozialabgabenfrei umzuwandeln. Nur ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt muss nach Umwandlung beim jeweiligen Arbeitnehmer noch bestehen bleiben.

Im Vergleich zu herkömmlichen Kapitalanlagen zur Ruhestandsabsicherung können durch diese Möglichkeit des „Brutto-Sparens“ enorme Renditevorteile erwirtschaftet werden. Zusätzlich bestehen auch keine Vorgaben hinsichtlich der Anlageform, so dass jeder Arbeitnehmer, gemäß seinem Anleger- und Risikoprofil, eine Anlageform beliebig auswählen kann.

Somit kann der Anfall von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verschoben werden auf einen späteren Zeitpunkt bzw. können diese Abgaben unter bestimmten Umständen ganz entfallen. So etwa würde bei einer Übertragung von Zeitwertkonten in eine betriebliche Altersversorgung, innerhalb der rechtlichen und steuerlichen Vorgaben, keine Steuer- und Sozialabgabenlast anfallen. Nur eine dann resultierende Rentenleistung aus einem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung müsste besteuert und verbeitragt werden.

Gerade die Finanz- und Versicherungswirtschaft hat sich die hier beschriebenen Auswirkungen und Entwicklungen zu Nutze machen wollen und hat versucht bzw. versucht noch immer, das Beratungs- und Umsatzfeld „Zeitwertkonten“ für sich zu gewinnen. Zum einen, um für die Beraterzunft neue Umsatzquellen zu entdecken, zum anderen, um neue Absatzkanäle für vorhandene bzw. neu konstruierte Produkte zu erschließen.

Aus Sicht der Finanz- und Versicherungswirtschaft ist es jedoch bis heute leider nicht gelungen, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Umsetzungsquote zu erreichen. Berater und Finanzdienstleister berichten von unbefriedigenden Durchdringungsquoten von Zeitwertkonten in Unternehmen sowie dem damit verbundenen enormen rechtlichen und fachlichen Beratungsaufwand samt daraus resultierender Haftungsrisiken.
Darüber hinaus wird aus diesem Kreise vielfach beklagt, dass die meisten Anbieter von Zeitwertkontensytemen unterschiedliche Schwerpunkte in ihre Lösung setzen:
Einige legen Ihr Hauptaugenmerk nur auf die IT-technische Unterstützung von Finanzdienstleistern, einige andere Anbieter fokussieren sich ausschließlich auf die rechtliche Administration von Zeitwertkonten in Unternehmen bzw. bei den betroffenen Arbeitnehmern.

Vor diesem Hintergrund offeriert Kenston Services ihren Kunden und angeschlossenen Partnern aus der Versicherungs- und Finanzdienstleistungswirtschaft eine Zeitwertkonten-Komplettlösung, die zur jeweiligen Umsetzung für Finanzdienstleister auf Unternehmensgrößen von 1 – 1000 Mitarbeitern fokussiert ist.
Kernbestandteil des „Systems Kenston Zeitwertkonten“ ist die Einrichtung, Durchführung, Verwaltung und fortlaufende Betreuung von Zeitwertkontensystemen. Dies beinhaltet sowohl die rechtliche, steuerliche und bilanzielle Steuerung der Einrichtung von Zeitwertkonten, als auch die internetbasierte Softwareunterstützung. Darüber hinaus wird es den Unternehmen samt den zugehörigen Mitarbeitern ermöglicht, sämtliche Kapitalanlageprodukte zur Rückdeckung dieser Lösung zu verwenden, die Ihnen vorschweben und Ihrer Unternehmensphilospohie entsprechen.

Mit der „Umsetzung des Systems Kenston Zeitwertkonten“ soll die Motivation geschaffen werden, das einzigartige Geschäftsfeld der Zeitwertkonten zu entdecken, welches perspektivisch den Umsatz- und Ertragsbringer der nächsten Jahre darstellen wird.



Geschäftsführer
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