Zu welchem Zeitpunkt endet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Endet der Zeitpunkt der vorvertraglichen Anzeigepflicht mit dem "Eingang des Antrags beim Versicherer" oder erst mit der "Policierung des Versicherungsvertrages"? Und wie verhält es sich bei der Anwendung des sogenannten Invitatio-Verfahrens?