Zur Passivierung von Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand

Ein Vertreter hatte Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zur Nachbetreuung von Lebensversicherungen passiviert. Das Finanzamt lehnte die Bilanzposition und die damit einhergehende Gewinnminderung mit der folgenden Begründung ab.

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