Zweitmarktgeschäft mit Vermögensanlagen nur mit KWG-Erlaubnis

Ab 31.12.2016 wird es für Vermittler und Zweitmarktplattformen nur noch mit KWG-Erlaubnis möglich sein, Zweitmarktgeschäfte mit Vermögensanlagen zu beraten oder vermitteln.Ab 31.12.2016 wird es für Vermittler und Zweitmarktplattformen nur noch m ...

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