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24.11.2005 - dvb-Presseservice

ifa informiert: Anforderungen an eine Direktversicherung

Mit den zunehmenden Kürzungen der gesetzlichen Rente und der Möglichkeit der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG seit dem 1.1.2005 gewinnt die Direktversicherung zunehmend an Attraktivität.  Mit welchem Versorgungsträger der Arbeitgeber im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zusammenarbeitet, ist allein seine Entscheidung. Ob das Produkt für den Arbeitnehmer jedoch attraktiv ist und er sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden sollte, wird erst ersichtlich, wenn die speziellen Anforderungen an ein Produkt der Direktversicherung genauer analysiert werden. 

In ihrem Artikel "Direktversicherung - Worauf sollte ein Arbeitnehmer achten" (Download unter http://www.ifa-ulm.de/indexframe.html?./downloads/Direktversicherung_RatingSieger2005-3.pdf), erschienen in RATING Sieger 3.Quartal 2005, analysiert Dr. Sandra Blome vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa, www.ifa-ulm.de) Aspekte, die ein Arbeitnehmer - neben den Beispielrechnungen - noch bei der Entscheidung für eine Entgeltumwandlung beachten sollte. Bei der betrieblichen Altersversorgung sind dabei durchaus auch andere Aspekte wichtig als in der privaten Altersvorsorge. So sollte die Höhe der Beiträge flexibel sein. Da Entgeltumwandlung häufig aus Sonderzahlungen wie z.B. Tantiemen finanziert wird, sollte ein Produkt Zuzahlungen zu jedem Zeitpunkt ermöglichen. Des Weiteren erweist sich die Zillmerung von Abschlusskosten bei den Verträgen als problematisch, die nach wenigen Jahren gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Auch wenn bei einem Arbeitsplatzwechsel der Übertragungswert zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, ist dieser Wert in den ersten Vertragsjahren aufgrund der Zillmerung im Vergleich zu den umgewandelten Beiträgen sehr gering. Dass im Versicherungsvertrag eine Beitragsdynamik vereinbart werden kann, die automatisch eine volle Förderung der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG ermöglich, gehört inzwischen zum Standard der Produkte für die Direktversicherung.   

Zu den Aktivitäten des ifa im Bereich betriebliche Altersversorgung (siehe  http://www.ifa-ulm.de/indexframe.html?./aktuell.htm) gehört u.a. die Entwicklung neuer Produkte. Neben Produkten für die Direktversicherung (  http://www.ifa-ulm.de/indexframe.html?./presse/Artikel/FG_Produkte_als_DV.htm) berät das ifa auch Versorgungsträger anderer Durchführungswege (siehe http://www.ifa-ulm.de/indexframe.html?./Fallstudien/Fallstudie_neue_Produkte_Pensionskasse.pdf). Dabei werden insbesondere Konzepte umgesetzt, die am Markt völlig neu sind, wie beispielsweise die Einbindung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Rückdeckung einer Unterstützungskasse(Siehe Pressenotiz vom 9.6.2004 unter http://www.ifa-ulm.de/indexframe.html?./presse/Artikel/Rueckdeckung_UKasse.htm). 



Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Frau Dr. Sandra Blome
Tel.: +49-731-5031240
Fax: +49-731-5031239
E-Mail: s.blome@ifa-ulm.de

Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm
Heidenheimer Straße 80
89081 Ulm
Deutschland

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ifa-informiert-Anforderungen-an-eine-Direktversicherung-ps_350.html