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20.07.2006 - dvb-Presseservice

ifa informiert: Gestaltung einer beitragsorientierten Leistungszusage

Mit dem Altersvermögensgesetz wurde die Beitragszusage mit Mindestleistung in das Betriebsrentengesetz aufgenommen. In der Folge wurden von den Versorgungsträgern der betrieblichen Altersversorgung zahlreiche neue Produkte am Markt angeboten. Doch in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist die Beitragszusage mit Mindestleistung nicht möglich. Trotzdem hat sich auch hier viel bei der Erteilung neuer Zusagen verändert -dies trifft insbesondere auf die Gestaltung von beitragsorientierten Leistungszusagen zu.www.euroforum.de) „Die beitragsorientierte Versorgungszusage" wurden aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen der beitragsorientierten Leistungszusage diskutiert. Dr. Sandra Blome vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa, www.ifa-ulm.de) analysierte in ihrem Vortrag „Strategisches Risikomanagement bei Pensionsverpflichtungen" zunächst die Risiken, die aus der Erteilung einer Direktzusage für den Arbeitgeber resultieren. Im Umgang mit diesen Risiken sind Methoden des strategischen Risikomanagements einzusetzen – und dies möglichst bereits vor Erteilung der Zusage.

In den letzten Jahren wurden immer mehr beitragsorientierte Leistungszusagen als sog. fondsgebundene Direktzusagen erteilt. Hierbei werden die Beiträge mit einem relativ geringen Rechnungszins in eine Leistung umgewandelt. Die Beiträge werden dabei in ein gesondertes Anlagevermögen, z.B. in Fonds, investiert. Bei guter Entwicklung dieser Kapitalanlagen erhält der Arbeitnehmer eine Erhöhung seiner Zusage. Ähnlich zu einem Lebensversicherungsprodukt erhält der Arbeitnehmer daher eine Leistung, die sich aus einer garantierten Leistung mit geringem Rechnungszins und einer zusätzlichen Leistung aus Überschussbeteiligung zusammensetzt. Bei Gestaltung einer derartigen Zusage sind daher viele Prinzipien zu beachten, wie sie auch bei der Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten angewendet werden.

Um Risiken für den Arbeitgeber zu begrenzen und trotzdem eine attraktive Versorgungszusage erteilen zu können, sind bei der Gestaltung einer fondsgebundenen Direktzusage daher insbesondere der Garantiezins, die Art der Überschussbeteiligung und die strategische Asset Allocation (SAA) der zugrunde liegenden Kapitalanlagen zu beachten. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Zusammenspiel zahlreicher Größen. Ob eine SAA zu einem Garantiezins und einem Überschusssystem passt, d.h. welche Risiken der Arbeitgeber dabei eingeht, kann nur durch Methoden des integrierten ALM (Asset-Liability-Managements) analysiert werden. Hierbei müssen insbesondere die Wechselwirkungen der relevanten Größen modelliert werden, um damit zukünftige Entwicklungen verdeutlichen zu können. Aus Sicht des Risikomanagements stellen ALM-Analysen somit eine absolute Notwendigkeit bei der Entwicklung fondsgebundener Direktzusagen dar.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Dr. Sandra Blome
Bereichsleiterin Betriebliche Altersversorgung Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften Helmholtzstraße 22

89081 Ulm
Tel. ++49 731 50-31240
Fax. ++49 731 50-31239

E-Mail: s.blome@ifa-ulm.de



Institut für Finanz- und Aktuarwissenscahften
Frau Alexandra Dollmann
Tel.: 0731/50-31230
Fax: 0731/50-31239
E-Mail: a.dollmann@ifa-ulm.de

Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Sektion Aktuarwissenschaften Universität Ulm
Helmholtzstraße 22 / R02
89081 Ulm
Deutschland
http://www.mathematik.uni-ulm.de/saw/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/ifa-informiert-Gestaltung-einer-beitragsorientierten-Leistungszusage-ps_1856.html