Deutscher Anwaltverein warnt vor übereilten Abfindungserklärungen bei Sturmschäden
Bei
Schäden an Kraftfahrzeugen tritt die Teilkaskoversicherung ein, bei Schäden am
Hausrat die Hausratversicherung und bei Gebäudeschäden die
Gebäudeversicherung.
Während
in der Kra ...