Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat 2 Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes vom 5.7.2004 nicht zur Entscheidung angenommen.

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