Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat 2 Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes vom 5.7.2004 nicht zur Entscheidung angenommen.