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13.12.2007 - dvb-Presseservice

Versicherungskammer Bayern gibt Vorteile der VVG-Reform ab 1.1.2008 an alle Kunden weiter

München. Nur noch wenige Tage bis das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft tritt. Nach seinem 100jährigen Bestehen beginnt dann eine neue Zeitrechnung für die Versicherer, ganz besonders aber für deren Kunden. Der Verbraucherschutz wird gestärkt: Die Kunden erhalten mehr Rechte und die Transparenz der Produkte steigt. Grundsätzlich – so sieht es der Gesetzgeber vor – gelten die neuen Vorschriften für alle Neukunden ab dem 1. Januar 2008, für alle Bestandskunden erst ein Jahr später. Die Versicherungskammer Bayern wird jedoch wesentliche verbraucherfreundliche Regelungen, die erst zum 1. Januar 2009 für Bestandskunden vorgeschrieben sind, auch für diesen Kundenkreis ab dem 1. Januar 2008 anwenden.

Die Versicherungskammer Bayern verzichtet bei ihren Bestandskunden bereits zum 1. Januar 2008 auf das Alles-oder-Nichts-Prinzip sowie die Klage- und Verjährungsfristen. Der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips besagt: Verletzt ein Kunde eine Obliegenheit (Vertragspflichten, zum Beispiel vorvertragliche Anzeigepflichten, Pflichten zur Schadenminimierung) oder führt er grob fahrlässig einen Schaden herbei, so bedeutet dies nicht mehr den vollständigen Ausschluss der Versicherungsleistung. Der Schaden wird vielmehr anteilig, abhängig von der Schwere des Verschuldens, reguliert.

Auch den Wegfall der Klage- und Verjährungsfristen setzt die Versicherungskammer Bayern für Schadenfälle ab dem 1. Januar 2008 um. Dies bedeutet, dass ein Kunde, der seine Ansprüche nach einer Ablehnung erst nach dem Ablauf von sechs Monaten geltend macht, nicht generell leistungsfrei ausgeht. In diesen Fällen wird vielmehr die dreijährige Regelverjährung nach dem BGB zugrunde gelegt.

Darüber hinaus setzt die Versicherungskammer Bayern die Anforderungen der VVG-Informationspflichtenverordnungen, wie zum Beispiel das vom Gesetzgeber geforderte Produktinformationsblatt, in großen Teilen schon zum 1. Januar 2008 um, und nicht erst – wie vorgesehen – zum 1. Juli 2008. Die Produkte werden dadurch für die Kunden noch transparenter und sie können auf der Basis vollständiger Informationen mit ihrem Berater den gewünschten Versicherungsschutz auswählen.



Frau Claudia Scheerer
Tel.: (089) 2160 - 3050
Fax: (089) 2160 - 3009
E-Mail: presse@vkb.de

Versicherungskammer Bayern
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80530 München
http://www.vkb.de

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist der größte öffentliche Versicherer Deutschlands und bundesweit eines der zehn größten Erstversicherungsunternehmen. 2006 erzielte der Konzern Beitragseinnahmen von 5,54 Mrd. Euro und beschäftigte 6.380 Mitarbeiter. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg aktiv. Darüber hinaus betreibt es gemeinsam mit den anderen öffentlichen Versicherern das Krankenversicherungsgeschäft bundesweit. Als Allsparten-Versicherer bietet die Versicherungskammer Bayern das gesamte Spektrum an Versicherungsleistungen für Privatkunden und Unternehmen, Institutionen aller Art und Freiberufler an.