Pflichtmitgliedschaft in der GKV und freiwillige Zusatzversicherung: Was ist absetzbar?

19.03.2018 -  Wer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und zusätzlich freiwillig privat krankenversichert ist, kann nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen.

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