Pflichtmitgliedschaft in der GKV und freiwillige Zusatzversicherung: Was ist absetzbar?
19.03.2018 - Wer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und zusätzlich freiwillig privat krankenversichert ist, kann nur die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen.