Versicherer muss auch die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale zahlen
| Kleinvieh macht auch Mist. So denken die Haftpflichtversicherer und kürzen neuerdings gerne die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale. Dass es so nicht geht, zeigt ein Urteil des AG Gießen.