Versicherer muss auch die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale zahlen

| Kleinvieh macht auch Mist. So denken die Haftpflichtversicherer und kürzen neuerdings gerne die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale. Dass es so nicht geht, zeigt ein Urteil des AG Gießen.

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