Auch eine richterliche Verfahrensvorbereitungshandlung kann auf Befangenheit hindeuten
Bereits eine im Stadium der Verfahrensvorbereitung vorgenommene Richterhandlung kann einen Befangenheitsantrag begründen, wenn die Umständen Besorgnis bezüglich der richterlichen Voreingenommenheit rechtfertigen. Seine Ablehnung kann ausnahmsweise ei ...