Vermittlerrecht: Auge-Ohr-Rechtsprechung des BGH

Nach § 43 Abs.1 VVG (alt) ist der empfangsbevollmächtigte Versicherungsagent des Versicherers nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) als "Auge-Ohr" des Versicherers anzusehen. Sprich Alles, über das der Agent bei Antragsaufna ...

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