Bei 200 km/h sind keine Infotainment-Spielereien erlaubt
Wer bei Tempo 200 auf der Autobahn das Infotainmentsystem des von ihm geführten Mietwagens bedient, dabei in die Mittelleitplanke rast und dadurch den Mietwagen zerlegt, handelt grob fahrlässig. Ein Spurhalteassistent reduziert den Schuldvorwurf nich ...