OLG Braunschweig bleibt Dieselunkritisch, sieht aber nach BGH-Hinweis den Mangel

Der Käufer eines VW Caddy Diesel mit illegaler Abschaltvorrichtung hat nach einem aktuellen Urteil des OLG Braunschweig keinen Anspruch auf ein fabrikneues Ersatzfahrzeug. Dem (freien) Händler sei ein mögliches Fehlverhalten von VW nicht zuzurechnen.

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