Versicherer muss auch die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale zahlen
| "Kleinvieh macht auch Mist", so denken die Haftpflichtversicherer und kürzen neuerdings gerne die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale. Dass es so nicht geht, zeigt ein Urteil des AG Gießen.