Einbruch: Die Belehrungspflichten des Versicherers

Der Versicherungsnehmer muss den Einbruchdiebstahl in das versicherte Gebäude nachweisen. Ein Keil in einer Nottür, um einen späteren Diebstahl vorzubereiten, ist keine "Gewalteinwirkung" gegen Gebäudebestandteile. Dies ist aber e ...

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