Bundessozialgericht setzt Krankenkassen bei Wahltarifen enge Grenzen
Das Bundessozialgericht hat die Wahltarife der Krankenkassen gekippt. Demnach ist es der AOK Rheinland untersagt, Wahltarife für einen Auslandskrankenschutz oder Zweibettzimmer anzubieten. Damit sollen die im Wettbewerb stehenden privaten Krankenvers ...