Auftragserteilung unter der Bedingung einer Deckungsschutzzusage

| Oft soll der Anwaltsvertrag aus Mandantensicht nur unter der Bedingung (§ 158 BGB) zustande kommen, dass auch Deckungsschutz gewährt wird. In der Praxis sind solche eindeutigen Fälle allerdings selten.

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