Keine Vermutung einer Versorgungsehe bei stabilisierter Krebserkrankung
Eine Versorgungsehe wird bei Tod eines Ehepartners kurz nach der Hochzeit und schwerer lebensbedrohlicher Erkrankung bei der Eheschließung vermutet. Als solche gilt eine Krebserkrankung nicht, wenn der Zustand stabil war und keine Behandlungsbedürfti ...