Betriebsrente: Folgen der Kurzarbeit wegen Corona

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern jederzeit zur Betriebsrente Auskunft geben. Dies gilt in Zeiten von Kurzarbeit erst recht. Denn die Corona-Krise kann sich auch negativ auf die bAV auswirken. Ein Beispiel macht es deutlich.

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