Lohngleichheit: Arbeitgeber kann Auskunftspflicht übernehmen

ERFURT (dpa-AFX) - Betriebsräte können nicht auf die Überlassung und Auswertung von Entgeltlisten pochen, wenn Arbeitgeber selbst Auskünfte über die Bezahlung von Frauen und Männern im Unternehmen geben.

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