Lohngleichheit: Arbeitgeber kann Auskunftspflicht übernehmen
ERFURT (dpa-AFX) - Betriebsräte können nicht auf die Überlassung und Auswertung von Entgeltlisten pochen, wenn Arbeitgeber selbst Auskünfte über die Bezahlung von Frauen und Männern im Unternehmen geben.