Kosten der Rechtsverfolgung gegen den eigenen Unfallversicherer sind nicht notwendig
| Dem Opfer eines Verkehrsunfalls steht nach dem BGH kein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den eigenen Unfallversicherer zu. Dies gilt auch, wenn der Betreuer des Geschädigten den A ...