Vom Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Ein Versicherungsnehmer ist nur dazu verpflichtet, jene Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, die ihm in Textform gestellt worden sind. Denn ein Versicherer hat es selbst in der Hand, sich durch konkrete Fragen vor einer ihm unsachgemäß ersche ...

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen